Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: Februar 2026)

der Futtermittel Fallmann GmbH, Übergangrotte 8, 3213 Frankenfels, nachfolgend kurz Futtermittel Fallmann.

1. Anwendungsbereich:

a) Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsabschlüsse der Futtermittel Fallmann und deren Vertragspartner, nachfolgend kurz Kunden, unabhängig davon, ob diese über die Website von Futtermittel Fallmann (www.futtermittel-fallmann.com; nachfolgend kurz Website), an Verkaufsständen, telefonisch, schriftlich oder elektronisch-schriftlich erfolgen.

b) Futtermittel Fallmann betreibt den Import und Handel, nicht jedoch die Eigenproduktion, mit futtermittelergänzenden Produkten und Pflegeprodukten für Nutztiere, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen.

c) Das Angebot der Futtermittel Fallmann richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 1 KSchG.

d) Mit Abschluss eines Vertrages mit der Futtermittel Fallmann erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden. Es gilt immer jene Version der AGB als vereinbart, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website von Futtermittel Fallmann veröffentlicht ist.

e) Die vorliegenden AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass Futtermittel Fallmann darauf erneut hinweisen muss.

f) Futtermittel Fallmann schließt Verträge mit ihren Kunden ausschließlich auf Basis ihrer eigenen – dieser – AGB ab. Entgegenstehende oder ergänzende AGB von Kunden finden keine Anwendung, sofern deren Anwendung nicht durch Futtermittel Fallmann ausdrücklich bestätigt wird.

2. Produktangebote, Bestellung und Vertragsabschluss:

a) Die Produktbeschreibungen der von Futtermittel Fallmann vertriebenen Produkte auf der Website stellen kein Angebot von Futtermittel Fallmann zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Diese gelten vielmehr als Einladung der Futtermittel Fallmann gegenüber ihren Kunden, ihrerseits (auf Grundlage der ausgewiesenen Produktbeschreibungen samt Verkaufspreisen und Versandkosten) durch Abgabe einer Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss an die Futtermittel Fallmann zu richten. Dieses Angebot bedarf sodann der Annahme durch Futtermittel Fallmann, welche durch Auftragsbestätigung erfolgt.

b) Beim Verkauf am Verkaufsstand erfolgt der Vertragsabschluss bei sofort übergebenen Produkten vor Ort mündlich, ansonsten durch Auftragsbestätigung per E-Mail.

c) Futtermittel Fallmann hält den Großteil der angebotenen Produkte auf Lager, weshalb Bestellungen in den meisten Fällen angenommen und sehr rasch zum Versand an den Kunden bereit sind. Es kann jedoch nicht stets die Verfügbarkeit sämtlicher Produkte gewährleistet werden. Futtermittel Fallmann ist daher nicht verpflichtet, ein Angebot eines Kunden anzunehmen, und kann dieses daher auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.

d) Ist die Ware nicht lagernd, so gelten die Bestimmungen in Punkt 4. c) und d).

3. Preise:

a) Sofern nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist, gelten immer jene Preise als vereinbart, welche zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses auf der Website angeführt sind.

b) Kosten des Versands und allfällige Gebühren sind vom Kunden zu tragen.

c) Alle Preise sind in Euro und inklusive Umsatzsteuer angegeben.

4. Versand und Eigentumsvorbehalt:

a) Mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall erfolgt der Versand erst nach Eingang der Zahlung bei Futtermittel Fallmann.

b) Bei den auf der Website genannten Lieferzeiten handelt es sich um Regelwerte, deren Einhaltung nicht garantiert wird. Sind die bestellten Produkte lagernd, so werden diese in der Regel binnen zwei Kalenderwochen, längstens binnen vier Kalenderwochen (insbesondere zu Zeiten hohen Bestellanfalls, Feiertagen, Betriebsurlaub), an den Kunden versandt.

c) Sind die bestellten Produkte nicht lagernd, so wird dem Kunden dieser Umstand und der voraussichtliche Liefertermin mündlich oder schriftlich mitgeteilt. Bei Einverständnis des Kunden wird das Produkt beim Produzenten bestellt und ehestmöglich nach Erhalt durch Futtermittel Fallmann an den Kunden versandt. Akzeptiert der Kunde den mitgeteilten Liefertermin nicht, so gilt der Vertrag als aufgehoben.

d) Sind bestellte Produkte nicht lagernd und ist deren Beschaffung für Futtermittel Fallmann mangels Lieferbarkeit durch den Produzenten nicht möglich, hat Futtermittel Fallmann dies dem Kunden ehestmöglich mitzuteilen, und gilt der Vertrag damit als aufgehoben.

e) Zur Lieferung bei Bezahlung durch Vorauskassa siehe Punkt 5.c).

f) Ein Direktversand der Produkte vom Produzenten zum Kunden findet nur in Ausnahmefällen und bei sehr großen Bestellmengen statt, wenn dies im Einzelfall vereinbart wird.

g) Lieferfristen und -termine werden Futtermittel Fallmann nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, jedoch stets unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt des Versands an den Kunden.

h) Erfolgt im Einzelfall der Versand bereits vor vollständigem Zahlungseingang, bleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden das uneingeschränkte Eigentum von Futtermittel Fallmann.

i) Der Gefahrenübergang von Futtermittel Fallmann auf den Kunden findet bereits mit Versand des bestellten Produktes an den Kunden statt.

j) Der Kunde darf die Übernahme bei Vorliegen von nicht wesentlichen Mängeln nicht verweigern.

5. Zahlung, Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht:

a) Grundsätzlich besteht unabhängig von der Art des Zustandekommens des Vertragsabschlusses die Möglichkeit der Zahlung durch Vorauskasse, PayPal oder Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte, wobei der Kunde zwischen diesen Möglichkeiten bei technischer Verfügbarkeit wählen kann.

b) Abweichend davon erfolgt die Zahlung beim Verkauf am Verkaufsstand mangels abweichender Vereinbarung grundsätzlich vorab vor Ort und in bar oder durch Kredit- oder Debitkarte. Dem Kunden wird über die erfolgte Zahlung ein Beleg ausgehändigt.

c) Sofern der Kunde die Zahlungsart Vorauskassa wählt, teilt Futtermittel Fallmann den zu zahlenden Kaufpreis und die Bankverbindung schriftlich mit. Sobald der gesamte Kaufpreis am Konto der Futtermittel Fallmann eingelangt ist, wird das bestellte Produkt samt Rechnung an den Kunden versandt.

d) Die Möglichkeit der Zahlung nach Rechnungserhalt besteht nur, wenn Futtermittel Fallmann diese dem Kunden im Einzelfall einräumt. Dann erhält der Kunde das bestellte Produkt samt Rechnung übersandt und ist verpflichtet, den Kaufpreis unverzüglich, längstens binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung, zu überweisen.

e) Im Fall eines Zahlungsverzugs sind vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Verzugszinsenschadens Zinsen zumindest in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB in Rechnung zu bringen.

f) Teilzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.

g) Der Kunde ist nur dann berechtigt, ihm zustehende Gegenansprüche gegen Ansprüche der Futtermittel Fallmann aufzurechnen, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Futtermittel Fallmann anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Gewährleistung und Haftung:

a) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

b) Grundlage der Gewährleistung von Futtermittel Fallmann sind Produktbeschreibungen auf der Website von Futtermittel Fallmann zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zB Werbeaussagen), auf die der Kunde nicht vor Annahme seiner Bestellung durch Futtermittel Fallmann als kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt Futtermittel Fallmann keine Haftung und wird auch nicht Gewähr geleistet.

c) Futtermittel Fallmann importiert und handelt ausschließlich mit original verpackten und versiegelten Produkten, die von Futtermittel Fallmann zur Sicherstellung der Hygiene und Haltbarkeit der Produkte ungeöffnet und versiegelt gelagert und weiterverkauft werden. Es erfolgt daher keine über eine äußerliche Sichtkontrolle hinausgehende Überprüfung der Produkte durch Futtermittel Fallmann.

d) Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte nach Erhalt derselben umgehend auf deren Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. Sofern die Lieferung nicht der Bestellung entspricht, ist der Kunde verpflichtet, dies umgehend Futtermittel Fallmann schriftlich mitzuteilen. Futtermittel Fallmann wird diese Produkte durch vereinbarungskonforme Produkte auf eigene Kosten austauschen, sofern der Kunde die gelieferten Produkte versiegelt und verpackt auf Kosten von Futtermittel Fallmann an diese retourniert hat.

e) Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f ABGB) setzen voraus, dass der Kunde seiner Rügeobliegenheit nach § 377 UGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei gilt eine Frist von 5 Werktagen ab Anlieferung als angemessen. f) Der Kunde ist verpflichtet, Produkte unverzüglich nach Öffnung der Versiegelung und Verpackung auf Mängel zu prüfen und etwaige Mängel umgehend zu rügen, widrigenfalls ihm die Rechtsfolgen der §§ 377 f UGB zur Last fallen (Verlust sämtlicher Rechte im Zusammenhang mit dem Mangel).

g) Futtermittel Fallmann ist berechtigt, die geschuldete Gewährleistung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt.

h) Klarstellend festgehalten wird, dass Futtermittel Fallmann angesichts des bloßen Handels mit Produkten für diese grundsätzlich nicht schadenersatzrechtlich haftet. Sollte infolge gesetzlicher Bestimmungen dennoch eine schadenersatzrechtliche Haftung von Futtermittel Fallmann in Betracht kommen, gilt Folgendes: Die Haftung von Futtermittel Fallmann für leicht oder schlicht grob fahrlässig verursachte Sachschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Haftung von Futtermittel Fallmann für entgangenen Gewinn wird gänzlich ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden Futtermittel Fallmann zu vertreten hat.

i) Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie vertraglichen und außervertraglichen Schadenersatzansprüchen des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, verjähren – außer im Fall arglistig verschwiegener Mängel – längstens nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung der mangelhaften Ware.

7. Rücktrittsrecht:

a) Futtermittel Fallmann ist berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sich nach Abschluss des Kaufvertrages herausstellt, dass Futtermittel Fallmann ohne eigenes grobes Verschulden nicht in der Lage ist, die bestellte Ware an den Kunden zu liefern (etwa weil vom Produzenten der Ware – aus welchen Gründen auch immer – keine Lieferung erfolgt).

b) Futtermittel Fallmann ist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag wie insbesondere die Bezahlung der Ware trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer Nachfrist von zumindest 7 Tagen nicht erfüllt.

c) Ein Rücktritt des Kunden wegen Erfüllungsverzugs durch Futtermittel Fallmann kann nur unter Setzung einer angemessenen zumindest 3-wöchigen Nachfrist schriftlich erfolgen, und bezieht sich stets nur auf den Teil der Leistung, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

d) Bereits erhaltene Leistungen sind im Rücktrittsfall unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Wirksamwerden des Rücktritts, Zug um Zug an die andere Vertragspartei zurückzustellen.

e) Erfolgt der Rücktritt durch Futtermittel Fallmann aus einem dem Kunden zuzurechnenden Grund, ist dieser verpflichtet, Futtermittel Fallmann den entstandenen Schaden zu ersetzen.

8. Persönliche Daten, Datenschutz und Geheimhaltung:

a) Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung) werden zu Zwecken der Erfüllung des Vertrages von Futtermittel Fallmann automationsunterstützt verarbeitet und so lange gespeichert, wie dies zur Vertragsabwicklung und Rechtsdurchsetzung erforderlich ist. Eine Vertragsabwicklung ist ohne diese Datenverarbeitung nicht möglich.

b) Personenbezogene Daten werden an Dritte (z.B. Gerichte, Finanzämter und Spediteure) nur bei begründeter Notwendigkeit weitergegeben. Mitarbeiter der Futtermittel Fallmann sind vertraglich zur strengen, unbefristeten Geheimhaltung zu verpflichten.

c) Es ist die Obliegenheit der Kunden, eine Änderung persönlicher Daten gegenüber Futtermittel Fallmann bekannt zu geben.

9. Schriftform und Gültigkeitsklausel, Rechtswahl, Gerichtsstand und Gerichtskosten:

a) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages und sonstige Mitteilungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu deren Wirksamkeit der Schriftform, sofern diese AGB nicht anderes bestimmen. Das gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

b) Schriftlichkeit im Sinne der vorliegenden AGB schließt elektronische Textnachrichten (E-Mail, WhatsApp, etc) mit ein.

c) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so sind hiervon die restlichen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Ersatzregelung ersetzt.

d) Vertragsabschlüsse der Futtermittel Fallmann unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

e) Für allfällige Rechtstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts an dem in der Aufschrift zu den vorliegenden AGB genannten Sitz von Futtermittel Fallmann vereinbart. Die Parteien vereinbaren, dass eine Unterschrift der Gerichtsstandsvereinbarung nicht erforderlich ist, um dem Nachweiserfordernis gemäß § 104 JN zu entsprechen. Futtermittel Fallmann ist jedoch auch berechtigt, den Kunden stattdessen an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.

f) Der Kunde hat Futtermittel Fallmann im Falle des Verzugs sämtliche Kosten für eine gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsverfolgung im Ausland auch dann zu ersetzen, wenn das betreffende ausländische Recht eine dem österreichischen Recht entsprechende Kostenerstattungsregelung nicht enthält.

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